Die Kastrationspflicht für Katzen muss her!

08.10.2024

! Eine Kastrationspflicht gegen Katzenleid !

Es gibt Zeiten, die uns sprachlos machen, die uns machtlos fühlen lassen und uns viel abverlangen. Das Team des Tierheims bringt jahrzehntelange Erfahrung mit, wir helfen immer, wenn wir um Hilfe gebeten werden.

So auch als die Bitte kam bei einigen Jungkatzen auf einem Ostholsteiner Hof zu helfen. Wir ahnten nicht, was uns erwartet. Keiner aus dem Team hat damit gerechnet, dass wir über 40 Katzen aufnehmen werden, von denen 90% dringende medizinische Hilfe brauchten.

Dazu findet ihr die Beiträge und Updates auf unserem Facebook-Account. Das traurige Fazit: mehrere Katzen verlieren ein Auge, mindestens eines davon verliert beide. Einige Augen fehlten bereits, aufgrund eines massiven Erregers, der in den Körpern der Kleinen wütete. Vermutlich befanden sich etwa 60-70 Katzen auf und um den Hof herum. Einige davon wild, andere zutraulich und zahm. Die Kleinsten, die geschätzt 3-4 Wochen alt sind, schwebten in der ersten Tagen nach ihrer Aufnahme bei uns in Lebensgefahr.

Es war nicht möglich, einen Überblick zu behalten und es ist uns unverständlich, weshalb nicht früher um Hilfe gebeten wurde.

Dennoch führt es uns wieder zu demselben Ergebnis wie immer: Eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen hätte sicherlich das ein oder andere Übel erspart. Der Deutsche Tierschutzbund sowie andere Organisationen fordern seit Jahren nachdrücklich eine Kastrationspflicht. Aber es bewegt sich nichts. Dafür müssen Katzenbesitzer Geld in die Hand nehmen, aber aufgrund der fehlenden Dringlichkeit wird es einfach weiter ignoriert. Die in Deutschland frei lebenden Straßenkatzen vermehren sich nicht nur untereinander, sondern auch mit Freigängern, die ein Zuhause haben.

Ein Besitzer eines Katers meint: “ Kein Problem, ich habe ja einen Kater und der bringt ja keine Jungen mit“ – dieser Besitzer ist ebenso Schuld am Leid der Katzen, als auch diejenigen, die eine weibliche Katze unkastriert umher ziehen lassen. Wenn die Jungen dann da sind, sind sie ja süß und man kann diese ja auch ganz wunderbar „weitergeben“ oder sie werden mit „durchgefüttert“ oder „verschwinden“ irgendwie. All das sehen und hören wir leider am laufenden Band.

Wer nun mit veraltetem Wissen daher kommt und glaubt, dass eine nicht medizinisch notwendige Kastration dem Gesetz nach verboten ist, liegt falsch. Denn so heißt es im §6 Abs. 1 Punkt 5. TSchG: „[Der Verbot gilt nicht]… zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – sowie tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.“

Die aus einem Fonds bereitgestellten finanziellen Mittel zur Kastrationsaktion herrenloser Katzen (aktuell 07.10.24-01.11.24) in Schleswig-Holstein ist gut gemeint, aber ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Mittel sind so schnell ausgeschöpft, dass es kaum reicht, um gegen die Schwemme anzukommen. Hier dazu die Infos vom Land Schleswig-Holstein.

Wir sind uns dessen bewusst, dass die Tierarztkosten in den letzten Jahren explodiert sind und dass auch die Kastration einer Katze oder eines Katers (zwischen 100-170 €) nicht für jeden zu stemmen sind, aber wer sich ein Tier anschafft, muss auch mit solchen Kosten rechnen. Es ist eben nicht nur der „Anschaffungspreis“.

Wir sind ein kleines Tierheim, mit viel Herz, Engagement und Erfahrung, aber wir stoßen einfach an unsere Grenzen: Finanziell und auch räumlich. Wir können aktuell keine weiteren Tiere aufnehmen und müssen nun jeden Cent umdrehen, um die Behandlungen der gefangenen Tiere stemmen zu können. Immer wieder diskutieren wir mit Katzenhaltern, warum eine Kastration notwendig ist. Daher fordern wir mit Nachdruck die Kastrationspflicht in Schleswig-Holstein.

Wer uns finanziell unter die Arme greifen möchte, findet auf unserer Seite Spenden die entsprechenden Informationen.

Hier gelangt ihr zu der Seite des Deutschen Tierschutzbundes zum Thema Kastrationspflicht.

Wir danken für eure Aufmerksamkeit!

Der Vorstand

Tierschutz Eutin & Umgebung e.V.

Quellen: https://www.tierschutzbund.de/ und https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal

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